Zügeltermine planen: Räumung, Reinigung, Abnahme
Ende März und Ende September wechseln im Kanton Zürich besonders viele Wohnungen. Wer früh plant, hat bei der Abnahme keine leere Agenda, sondern eine leere Wohnung.
Stand29. Oktober 2026
FürVerwaltungen und Genossenschaften
Die ortsüblichen Kündigungstermine bündeln die Wohnungswechsel. In der Stadt Zürich fallen sie auf Ende März und Ende September, im übrigen Kanton kommt Ende Juni dazu. Weil viele Mietverträge auf diese Termine laufen, ziehen an wenigen Tagen sehr viele Haushalte gleichzeitig um. Umzugs-, Räumungs- und Reinigungsfirmen sind dann stark ausgelastet, und Verwaltungen haben viele Abnahmen auf engem Raum.
Warum die Spitzen so ausgeprägt sind
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Wer sich an die gesetzliche Regel hält, kann nur zwei- oder dreimal im Jahr kündigen. Viele Mietverträge erlauben inzwischen weitere Termine, etwa jedes Monatsende ausser Dezember. Trotzdem bleiben Ende März und Ende September die Tage mit den meisten Wechseln. Den genauen Termin für eine bestimmte Wohnung berechnen Sie mit dem Rechner für Kündigungstermine.
Ein Zeitplan, der aufgeht
| Wann | Was |
|---|---|
| Sobald die Kündigung bestätigt ist | Abnahmetermin festlegen, Räume klären (Keller, Estrich, Garage), Mieterschaft auf die Checkliste hinweisen |
| Etwa vier bis sechs Wochen vorher | Bei Bedarf Räumung und Reinigung anfragen, damit Termine frei sind; Halteplätze für Fahrzeuge klären |
| Zwei Wochen vorher | Bei der Mieterschaft nachfragen, ob der Auszug wie geplant läuft und ob Hilfe nötig ist |
| In der Woche des Auszugs | Räumung, danach Endreinigung |
| Am Abnahmetag | Abnahme mit Protokoll, Schlüsselübergabe |
Wenn es eng wird
Nicht jede Mieterschaft schafft es, rechtzeitig alles selbst zu räumen. Häufige Gründe sind ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim, ein Wegzug ins Ausland oder schlicht zu wenig Zeit. Wenn nach dem Auszug noch Möbel stehen, räumen wir in dringenden Fällen innert 24 bis 48 Stunden. Rund um die Zügeltermine sind kurzfristige Termine knapper; eine frühe Anfrage hilft allen Beteiligten.
Was Verwaltungen der Mieterschaft früh mitteilen sollten
- Datum und Uhrzeit der Abnahme und wer von der Verwaltung kommt
- welche Räume zur Wohnung gehören und kontrolliert werden: Keller, Estrich, Garage, Veloplatz
- was in der Wohnung bleiben darf, zum Beispiel Einbauten, die eine Nachmieterin übernimmt
- in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird, inklusive Reinigung
- wo die Schlüssel abgegeben werden, falls die Abnahme nicht in der Wohnung stattfindet
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist ein zu enger Plan: Räumung, Reinigung und Abnahme am selben Tag, ohne Reserve. Bleibt dann ein voller Keller zurück, verschiebt sich alles. Ebenfalls häufig: Die Mieterschaft weiss nicht, dass auch das Estrichabteil kontrolliert wird, oder die Verwaltung erfährt erst am Abnahmetag, dass die bisherige Mieterin bereits in einem Heim lebt und niemand räumen kann. Ein kurzer Anruf zwei Wochen vorher verhindert die meisten dieser Situationen.
Feiertage im Blick behalten
Ostern fällt oft in die Nähe von Ende März, und Ende September liegt nahe an den Herbstferien vieler Zürcher Gemeinden. Feiertage und Ferienzeiten verkürzen die verfügbaren Arbeitstage zusätzlich, auch bei Handwerkern und Reinigungsfirmen. Wer den Abnahmetermin festlegt, prüft deshalb zuerst den Kalender und plant lieber einen Tag mehr ein.
Umzug und Räumung trennen
Für die Mieterschaft lohnt es sich, früh zu entscheiden, was in die neue Wohnung mitkommt und was nicht. Was nicht mitkommt, muss vor dem Zügeltag weg sein: verkauft, verschenkt, über die Sperrgutabfuhr der Gemeinde entsorgt oder durch eine Räumungsfirma abgeholt. Die Sperrgutabfuhr findet in vielen Gemeinden nur an bestimmten Tagen statt; wer sie nutzen will, plant sie in den Zeitplan ein.
Reihenfolge am Ende
- Zuerst räumen: Wohnung, Keller, Estrich und Gemeinschaftsräume leer.
- Dann reinigen: Die Endreinigung braucht leere Räume.
- Zuletzt abnehmen: Mit dem Protokoll und allen Schlüsseln.
Zwischen Räumung und Abnahme sollte mindestens ein halber Tag Luft bleiben, damit die Reinigung nicht unter Zeitdruck steht. Bei grösseren Wohnungen oder vollen Abteilen plant man besser einen ganzen Tag ein.
Wenn der Termin auf ein Wochenende fällt
Fällt das Mietende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird die Rückgabe häufig auf den nächsten Werktag verschoben. Wie das im Einzelfall geregelt ist, steht im Mietvertrag oder in den allgemeinen Bestimmungen dazu. Vereinbaren Sie den Abnahmetermin deshalb ausdrücklich mit Datum und Uhrzeit, statt sich auf eine allgemeine Regel zu verlassen.
Fahrzeuge und Halteplätze
An Zügelterminen sind Halteplätze vor dem Haus knapp, weil viele Umzugswagen gleichzeitig unterwegs sind. Wo eine Bewilligung für einen Platz auf öffentlichem Grund nötig ist, lohnt es sich, sie früh zu beantragen. Bei unseren Räumungen klären wir den Halteplatz vor dem Termin; meist beantragt die Auftraggeberschaft die Bewilligung, in Absprache übernehmen wir das auch.
Für Verwaltungen mit vielen Wechseln
Wer zu den Zügelterminen viele Wohnungen gleichzeitig übergibt, kann Räumungen früh anfragen und für jedes Objekt eine eigene Offerte zum Fixpreis erhalten. So bleibt die Abrechnung pro Wohnung klar, und die Rechnung geht mit der Objektadresse als Referenz an die Verwaltung. Mehr unter Räumung bei Mieterwechsel und Ablauf und Abrechnung.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Mietrecht Art. 253 ff., fedlex.admin.ch
- comparis.ch: Zügeltermine und Kündigungstermine nach Kanton
- Gerichte des Kantons Zürich: Kündigung und Rückgabe
Stand: 29. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.