Müller WohnungsräumungenRäumungen für Verwaltungen

Zurückgelassene Gegenstände räumen

Die Mieterschaft ist ausgezogen und hat Möbel, Kisten oder einen vollen Keller zurückgelassen. Wir räumen im Auftrag der Verwaltung, nach Ihrer Vorgabe.

Nicht jeder Auszug endet mit einer leeren Wohnung. Manchmal bleiben einzelne Möbel stehen, manchmal ist es ein halber Hausrat. Für die Verwaltung ist das unangenehm: Die Abnahme verzögert sich, die Renovation wartet, die neue Mieterschaft steht vor der Tür. Wir räumen solche Wohnungen im Auftrag von Verwaltungen und Genossenschaften im Kanton Zürich.

Wer entscheidet, was entsorgt wird

Die Entscheidung liegt bei der Verwaltung. Ob Gegenstände sofort entsorgt werden dürfen, ob die bisherige Mieterschaft zuerst eine Frist erhält oder ob einzelne Dinge aufbewahrt werden müssen, klären Sie vorher, wenn nötig mit Ihrer Rechtsberatung. Wir räumen anschliessend genau das, was Sie uns schriftlich freigeben.

Wir haben kein eigenes Lager und lagern keine Gegenstände ein. Wenn Dinge aufbewahrt werden müssen, sollten sie in der Liegenschaft bleiben oder von der Verwaltung an einen anderen Ort gebracht werden.

Was hilft, bevor wir kommen

  • Fotos vom Zustand der Räume vor der Räumung, für Ihre eigenen Unterlagen.
  • Eine schriftliche Freigabe mit den Räumen, die geräumt werden dürfen, und den Dingen, die bleiben sollen.
  • Persönliche Dokumente und Wertsachen, die beim Räumen auftauchen, legen wir beiseite und übergeben sie der Verwaltung.

So läuft die Räumung

  1. Sie senden uns Fotos und die Adresse. Innert 2 Stunden per WhatsApp oder 24 Stunden per E-Mail erhalten Sie den Fixpreis.
  2. Sie bestätigen schriftlich, welche Räume und Gegenstände wir räumen.
  3. Wir räumen am vereinbarten Termin, trennen und bringen alles in die passende Entsorgung.
  4. Die Räume sind besenrein. Die Rechnung geht an die Verwaltung.

Was wir nicht mitnehmen

Gasflaschen, Klaviere und Flügel, Bauschutt, Asbest und Chemikalien wie Säuren, Laugen, Pflanzenschutz- oder Poolmittel. Sonderabfälle wie Farben, Batterien, Medikamente oder Spraydosen nehmen wir mit, wenn sie in der Anfrage stehen; sie werden separat verrechnet.

Dürfen Sie zurückgelassene Gegenstände einfach entsorgen?

Wir entsorgen nur, was die Verwaltung schriftlich freigibt. Ob eine Frist an die bisherige Mieterschaft nötig ist, klärt die Verwaltung vorher.

Können Sie Gegenstände aufbewahren?

Nein, wir haben kein eigenes Lager. Was aufbewahrt werden muss, bleibt in der Liegenschaft oder wird von der Verwaltung an einen anderen Ort gebracht.

Was geschieht mit Dokumenten, die wir finden?

Persönliche Dokumente und Wertsachen legen wir beiseite und übergeben sie der Verwaltung.

Ein Objekt, eine Offerte.

Fotos per WhatsApp: Fixpreis innert 2 Stunden. Per E-Mail innert 24 Stunden.