Räumung für Konkursämter
Nach der Inventaraufnahme muss das Mietobjekt oft rasch zurück an die Vermieterschaft. Wir räumen, was das Konkursamt freigibt, und dokumentieren jeden Schritt.
Stand29. Oktober 2026
RechtsgrundlageArt. 221 ff. SchKG, Art. 266h OR
Im Kanton Zürich sind die Notariate zugleich Grundbuch- und Konkursämter. Wird über eine Person oder eine Firma der Konkurs eröffnet, nimmt das Konkursamt ein Inventar auf, sichert die Vermögenswerte und verwertet später, was einen Wert hat. Bei einer Mietwohnung, einem Lager oder einem Geschäftslokal stellt sich danach eine praktische Frage: Wer räumt den Rest, damit das Objekt an die Vermieterschaft zurückgegeben werden kann? Diese Arbeit übernehmen wir.
Wo die Räumung im Konkursverfahren steht
Das Konkursamt inventarisiert nach der Konkurseröffnung das Vermögen des Schuldners und trifft die nötigen Sicherungsmassnahmen (Art. 221 ff. SchKG). Gegenstände, die dem Schuldner als Kompetenzstücke belassen werden, gehören nicht zur Masse (Art. 224 SchKG). Was einen Wert hat, wird versteigert oder freihändig verkauft (Art. 256 SchKG). Übrig bleibt häufig Hausrat oder Material ohne Verwertungswert, der das Mietobjekt blockiert.
Gleichzeitig läuft das Mietverhältnis weiter. Fällt die Mieterin oder der Mieter nach Übernahme der Sache in Konkurs, kann die Vermieterschaft für künftige Mietzinse Sicherheit verlangen und, wenn diese nicht geleistet wird, fristlos kündigen (Art. 266h OR). Jeder Monat, in dem das Objekt nicht geräumt ist, kann die Masse belasten. Deshalb ist der Räumungstermin oft knapp.
Was wir für das Konkursamt tun
- Räumung der Räume, die das Amt freigegeben hat: Wohnung, Keller, Estrich, Garage, Lager oder Geschäftslokal.
- Aussondern von Dokumenten, Datenträgern, Schlüsseln, Bargeld und Wertsachen, die beim Räumen zum Vorschein kommen. Wir übergeben sie dem Amt, mit Fotos des Fundorts auf Wunsch.
- Gegenstände, die das Amt noch verwerten oder dem Schuldner belassen will, bleiben stehen oder werden an den bezeichneten Ort gebracht.
- Fachgerechte Entsorgung des Rests, getrennt nach Holz, Metall, Elektroschrott, Sperrgut und Sonderabfall.
- Übergabe besenrein, damit die Vermieterschaft das Objekt abnehmen kann. Die Endreinigung übernimmt auf Wunsch eine Partnerfirma.
Ablauf
- Anfrage mit Fotos oder Inventarliste. Adresse, Stockwerk, Lift und die freigegebenen Räume genügen für eine erste Offerte. Fotos per WhatsApp an 079 724 81 57 beschleunigen die Antwort.
- Offerte zum Fixpreis. Arbeit, Transport und Entsorgung sind inbegriffen. Eine Besichtigung ist möglich, wenn das Amt den Zugang regelt.
- Schriftliche Freigabe. Das Amt bestätigt, welche Räume geräumt werden und welche Gegenstände bleiben oder übergeben werden.
- Räumung. Den Schlüssel erhalten wir vom Amt, von der Verwaltung oder vom Hauswart. Eine Anwesenheit des Amtes ist nicht nötig, aber möglich.
- Nachweis und Rechnung. Fotos der leeren Räume, Liste der übergebenen Gegenstände, Rechnung an die Konkursmasse oder an die vom Amt bezeichnete Stelle.
Kosten
Jedes Objekt erhält eine eigene Offerte. Der Fixpreis gilt für die vereinbarten Räume; kommt nachträglich ein weiterer Raum dazu, erhalten Sie dafür vorher einen Nachtrag. Die Rechnung nennt das Aktenzeichen oder die Objektadresse, damit sie in der Masse richtig zugeordnet werden kann.
Geschäftslokale und Lager
Bei Firmenkonkursen räumen wir auch Büros, Werkstätten und Lagerräume. Büromöbel, Regale und Material ohne Verwertungswert werden entsorgt. Akten, die aufbewahrt werden müssen, und Datenträger behandeln wir nach Vorgabe des Amtes; wir vernichten nichts, was nicht ausdrücklich freigegeben ist.
Wer entscheidet, was entsorgt wird?
Das Konkursamt. Wir räumen nur, was schriftlich freigegeben ist. Gegenstände, die verwertet oder dem Schuldner belassen werden, bleiben stehen oder werden an den Ort gebracht, den das Amt bestimmt.
Was geschieht mit Dokumenten und Wertsachen, die beim Räumen auftauchen?
Wir sondern sie aus und übergeben sie dem Amt. Auf Wunsch fotografieren wir den Fundort.
Können Sie Gegenstände bis zur Versteigerung einlagern?
Nein, wir haben kein eigenes Lager. Wir bringen die bezeichneten Gegenstände an den Ort, den das Amt bestimmt.
An wen geht die Rechnung?
An die Konkursmasse oder an die Stelle, die das Amt nennt, mit Aktenzeichen oder Objektadresse als Referenz.
Quellen
- Kanton Zürich: Grundbuch (Notariate mit Grundbuch- und Konkursamt)
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), fedlex.admin.ch
- KMU-Portal des Bundes: Ablauf des Konkursverfahrens
- Obligationenrecht (OR), Art. 266h und 266i, fedlex.admin.ch
Stand: 29. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.